In der Lehrgangsgebühr ist das Mittagessen enthalten.
Die Lehrgangsgebühr wird nach Lehrgangsende dem angegebenen Verein -sofern für diesen beim BHV ein SEPA-Mandat hinterlegt ist- mit der darauffolgenden BHV-Monatsrechnung in Rechnung gestellt.
Ansonsten erhält der Teilnehmer nach Lehrgangsende eine Rechnung, die beim Verein eingereicht werden kann.
Bei ABSAGEN innerhalb 5 Tage vor dem Lehrgang wird die Teilnahmegebühr in voller Höhe fällig.
zur Freistellung gemäß des Bildungszeitgesetzes nach § 5 Absatz 3 i.V.m. § 6 VO BzG BW geeignet
Bitte beachten Sie, dass die angegebene Lehrgangsgebühr für unterschiedliche Vereinskategorien angezeigt wird. Der Betrag ist nur einmal zu entrichten.